Psychotherapie Ausbildung: Institut Lübeck für Psychologische Psychotherapie und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapie

Ausbildungsstätte zur Psychotherapeutenausbildung und Approbation

zur Psychotherapeutin nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Zentrum Ausbildung Psychotherapie - ZAP-Nord

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Lehrinstitut Lübeck ● ZAP Nord GmbH

 

Für Ihre Bewerbung ist es noch nicht erforderlich, dass Sie bereits das Eingangsstudium abgeschlossen haben, aber bei Beginn der Ausbildung müssen die gesetzlichen Eingangsvoraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) erfüllt sein:

> für die Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie: das Diplom in Psychologie mit dem Prüfungsfach "Klinische Psychologie"

> für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: das Diplom in Psychologie mit dem Prüfungsfach "Klinische Psychologie" oder das Diplom in Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaften oder das Diplom in Sozialpädagogik.

Für Masterabschlüsse muss die Universität bzw. die Hochschule die Äquivalenz zu den gesetzlich vorgegebenen Studienabschlüssen nach dem PsychThG bescheinigen; erst dann kann nach erfolgreichem Auswahlverfahren der Antrag an das Landesamt auf Bestätigung unserer Ausbildungszusage erfolgen und die Ausbildung begonnen werden, sofern das Landesamt diese Äquivalenz bestätigen kann.

Andere Ausnahmen, wie ein Bachelor-Abschluss oder andere Sonderregelungen sind nicht möglich.

Zur Orientierung können folgende Mindestanforderungen für AbsolventInnen von Master-Studiengängen gelten, die kein gesetzlich vorgeschriebenes Diplom vorlegen können:

Studium der Psychologie (für die PP- oder KJP-Ausbildung)

Studium der Erziehungswissenschaft (KJP-Ausbildung)

Studium Sozialwesen (KJP-Ausbildung)

Ihre Bewerbung richten Sie bitte neben den üblichen Unterlagen (Anschreiben mit E-mail Adresse sowie ein tabellarischer Lebenslauf, die Kopie des Diplom-Zeugnisses oder eine Äquivalenzbescheinigung durch die Aufsichtsbehörde) an das:

Lehrinstitut Lübeck - ZAP Nord GmbH
 Am Bahnhof 13 - 15
23558 Lübeck
.

Hilfreich wäre es, wenn Sie sich in dem Anschreiben möglichst persönlich mit Ihren Interessen und Ihren Stärken und Schwächen vorstellen könnten und was Sie bei uns besonders lernen möchten. Vielleicht beschreiben Sie auch kurz, warum Sie die Ausbildung beginnen möchten und warum gerade bei uns am Institut.

Wir freuen uns bisher über ein sehr reges Interesse, so dass über die Zulassung nur nach einem kostenpflichtigen Auswahlgespräch entschieden wird (die Gebühr von 250,- € wird jedoch nur dann einbehalten, wenn Sie nicht zum vereinbarten Termin erscheinen oder Sie die Ausbildung dann trotz einer Zusage unsererseits doch nicht beginnen sollten). In allen anderen Fällen wird der Betrag mit den Lehrgangsgebühren verrechnet oder erstattet.

Wir erwarten von Ihnen eine für den psychotherapeutischen Beruf  geeignete ethische Grundhaltung und achten im Auswahlverfahren weniger auf Ihre Noten oder Scheine, sondern mehr auf den persönlichen Eindruck und unsere Einschätzungen über Ihre Eignung. Wir glauben, dass sich eine hilfreiche Psychotherapie oft nur in einer besonderen therapeutischen Beziehung entfalten kann, die auch wesentlich durch die Therapeuten-Persönlichkeit mit gestaltet wird. Respekt, Achtsamkeit, Einfühlungsvermögen, Aufrichtigkeit, Kreativität  und Toleranz sowie die Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion z.B. gehören für uns ebenso dazu, wie die leichter lernbaren technischen  Fachkompetenzen. Differenzierte, persönliche Empfehlungen bzw. Referenzen werden von uns besonders berücksichtigt. Sollten Sie jemanden (z. B. AusbildungskollegIn, DozentIn, andere Kooperationspartner) am ZAP Nord kennen, bitten Sie dies Person, Ihnen für das Auswahlgespräch eine Referenz ausschreibt. Sie werden dann bevorzugt bei der Einladung zum Gespräch behandelt.

Im > Ausbildungsvertrag PP oder im > Ausbildungsvertrag KJP verpflichten sich die BewerberInnen, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, das Curriculum sowie die Durchführungsbestimmungen und ggf. Anordnungen der Institutsleitung anzuerkennen. Die Institutsleitung verpflichtet sich umgekehrt in gleicher Weise zur Einhaltung dieser Normen und darüber hinaus zur ständigen Verbesserung der Ausbildungsangebote, wobei die Mitwirkung der AusbildungskollegInnen bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben gewollt und weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten erwünscht und garantiert werden können (siehe "Anspruch und Qualität").

> Literatur und Infos zur Psychotherapie-Ausbildung