Psychotherapie Ausbildung: Institut Lübeck für Psychologische Psychotherapie und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapie

Ausbildungsstätte  zur Psychotherapeutenausbildung und Approbation

zur Psychotherapeutin nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Zentrum Ausbildung Psychotherapie - ZAP-Nord

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Lehrinstitut Lübeck Nord ZAP Nord GmbH

 

Ausbildungskosten

Die Ausbildung trägt sich hinsichtlich der Kosten selbst. Sie ist nicht profitorientiert und erwirtschaftet in der Ambulanz einen Überschuss, der teilweise ausgezahlt wird, der aber auch die laufenden Betriebsausgaben und Anschaffungskosten deckt und der darüber hinaus für unerwartete Entwicklungen und Notfälle, für Projekte oder größere Investitionen sowie für den Hilfefonds genutzt wird.

Unser Wunsch ist es, die Kosten für die Ausbildung für alle AusbildungskollegInnen so transparent wir möglich zu machen. Dafür führen wir für jeden unserer AusbildungskollegInnen 2 Konten: 1. das Lehrgangsgebührenkonto und 2. das Ambulanzkonto, über dessen Stand wir die AusbildungskollegInnen regelmäßig informieren.

Auf dem Lehrgangsgebührenkonto werden monatlich die Kosten für die Lehrveranstaltungen von den AusbildungskollegInnen eingezahlt. Die Lehrgangsgebühren betragen im Lübecker Institut insgesamt 9000,- € (TP) und 10.080,-€ (TP+AP), in der Regel zahlbar in 36 Monatsraten zu je 250,- € (TP) bzw. zu je 280,-€ (TP+AP). Auch wenn Sie länger als 36 Monate an Lehrveranstaltungen teilnehmen, erhöhen sich die Lehrgangsgebühren für Sie nicht!

Alle weiteren Zusatzkosten, wie die Supervisions- und Selbsterfahrungskosten, die Praxismieten, die Abrechnungssoftware, Kartenlesegeräte, alle Lernmittel, Fachzeitschriften- und Bücherausleihe, CD´s und Prüfungsgebühren, etc. gehen von dem Ambulanzkonto ab und werden durch etwa die Hälfte der Ambulanzeinkünfte im 2. Teil der Ausbildung (praktische Ausbildung) refinanziert. Dies gilt auch für alle Zusatzfachkunden, die ebenso kostenfrei auch nach der Ausbildung noch abgeschlossen werden können.

Dies bedeutet: Bei voller Ausnutzung des Ambulanzbudgets können damit im 2. Teil der Ausbildung (p.A.) von den bei aktuellem Punktwert der KV zu erwartenden 55,-€ ungefähr die Hälfte (ca. 20,- €) pro Behandlungsstunde gegen Honorarrechnung an die AusbildungskollegInnen ausgezahlt werden. Die andere Hälfte wird zur Tilgung der entstandenen Kosten für Supervision, Selbsterfahrung etc., für die das Institut in Vorleistung gegangen ist, genutzt.

Dadurch können nach dem Klinikjahr zumindest die Lebenshaltungskosten selbst getragen werden, wenn auch auf niedrigem Niveau.

Es gibt aber auch die Möglichkeit zur Vereinbarung individueller Kostenmodelle; z.B. wäre denkbar, dass das Lehrinstitut zunächst ganz in Vorleistung tritt und Sie keine Lehrgangsgebühren bezahlen, dafür aber im 2. Teil der Ausbildung (p.A.) die Überschüsse aus der Institutsambulanz nicht ausgezahlt, sondern zunächst ganz zur Refinanzierung der Lehrgangsgebühren genutzt werden.

Eine ausführliche Aufstellung zur Kostenkalkulation erhalten Sie hier