Ausbildungskosten
Die
Ausbildung trägt sich hinsichtlich der Kosten selbst. Sie ist nicht
profitorientiert und erwirtschaftet in der Ambulanz einen Überschuss, der
teilweise ausgezahlt wird, der aber auch die laufenden Betriebsausgaben und
Anschaffungskosten deckt und der darüber hinaus für unerwartete Entwicklungen
und Notfälle, für Projekte oder größere Investitionen sowie für den Hilfefonds
genutzt wird.
Unser Wunsch ist es, die Kosten für die Ausbildung für alle
AusbildungskollegInnen so transparent wir möglich zu machen. Dafür
führen wir für jeden unserer AusbildungskollegInnen 2 Konten: 1. das
Lehrgangsgebührenkonto und 2. das Ambulanzkonto, über dessen Stand wir
die AusbildungskollegInnen regelmäßig informieren.
Auf dem Lehrgangsgebührenkonto
werden monatlich die Kosten für die Lehrveranstaltungen von den
AusbildungskollegInnen eingezahlt.
Die Lehrgangsgebühren betragen im Lübecker
Institut insgesamt 9000,- € (TP) und 10.080,-€ (TP+AP), in der Regel zahlbar in 36 Monatsraten zu je 250,- €
(TP) bzw. zu je 280,-€ (TP+AP). Auch wenn Sie länger als 36 Monate an
Lehrveranstaltungen teilnehmen, erhöhen sich die Lehrgangsgebühren für
Sie nicht!
Alle
weiteren Zusatzkosten, wie die Supervisions- und Selbsterfahrungskosten, die
Praxismieten, die Abrechnungssoftware, Kartenlesegeräte, alle Lernmittel,
Fachzeitschriften- und Bücherausleihe, CD´s und Prüfungsgebühren, etc. gehen von
dem Ambulanzkonto ab und werden
durch etwa die Hälfte der Ambulanzeinkünfte im 2. Teil der Ausbildung
(praktische Ausbildung) refinanziert.
Dies gilt auch für alle Zusatzfachkunden, die ebenso kostenfrei auch nach der
Ausbildung noch abgeschlossen werden können.
Dies bedeutet: Bei voller Ausnutzung des Ambulanzbudgets können damit im 2.
Teil der Ausbildung (p.A.) von den bei aktuellem Punktwert der KV zu erwartenden
55,-€ ungefähr die Hälfte (ca. 20,- €) pro Behandlungsstunde gegen
Honorarrechnung an die AusbildungskollegInnen ausgezahlt werden. Die andere
Hälfte wird zur Tilgung der entstandenen Kosten für Supervision, Selbsterfahrung
etc., für die das Institut in Vorleistung gegangen ist, genutzt.
Dadurch können nach dem Klinikjahr zumindest die
Lebenshaltungskosten selbst getragen werden, wenn auch auf niedrigem Niveau.
Es gibt aber auch die Möglichkeit zur Vereinbarung
individueller Kostenmodelle; z.B. wäre denkbar, dass das Lehrinstitut zunächst
ganz in Vorleistung tritt und Sie keine Lehrgangsgebühren bezahlen, dafür aber
im 2. Teil der Ausbildung (p.A.) die Überschüsse aus der Institutsambulanz nicht
ausgezahlt, sondern zunächst ganz zur Refinanzierung der Lehrgangsgebühren
genutzt werden.
Eine ausführliche Aufstellung zur Kostenkalkulation erhalten Sie hier