Fachkunden für approbierte Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten

Am ZAP Nord können Sie ebenfalls folgende Fachkunden / Zusatzausbildungen zur Beantragung der KV-Abrechnungsgenehmigungen erwerben:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Systemische Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie / Psychoanalyse (für approbierte TP Psychotherapeut*innen)
  • Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapie- KJP: TP (für approbierte TP Psychotherapeut*innen)
  • Gruppenpsychotherapie VT oder TP (für approbierte Psychotherapeut*innen)
  • Entspannungstechniken (Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation) und Hypnotherapie
  • EMDR (aktuell nur als Fachkunde für Erwachsenen-Psychotherapeut*innen)

Der Erwerb eines weiteren Psychotherapieverfahrens (TP, VT, AP) muss am ZAP-Nord vor dem 01.04.2026 begonnen werden. Danach erfolgt der Erwerb einer weiteren Bereichsqualifikation unter den Rahmenbedingungen der neuen Weiterbildungsordnung der Kammer.

In den aktualisierten Psychotherapie-Vereinbarungen vom Jan. 2025 ist der Erwerb der Zusatzfachkunden (EMDR, AT, PMR, Hypno und KJP) nicht an das Datum mit dem Beginn vor dem 31.03.26 gebunden, sofern diese Zusatzfachkunden dann bei einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte erworben werden, die noch Ausbildungen durchführt (also längstens bis zum September 2032). Für die KJP-Zusatzfachkunde ist das in § 9 geregelt.

Die Kosten der Fachkundeweiterbildung und die zu erbringenden Nachweise zum Erwerb der Fachkunde können Sie im Downloadbereich einsehen.